Donnerstag, 13. Dezember 2012

Genitalverstümmelung legitim: Schwarzer Tag für Kinderrechte

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Gestern war ein rabenschwarzer Tag für die Rechte von Kindern in Deutschland. Die Politik stellt das unveräußerliche Recht auf "körperliche Unversehrtheit" (Artikel 2, Absatz 2) hinter das Recht auf "ungestörte Religionsausübung" (Art. 4, Abs. 2). Dabei bedeutet "Religionsausübung" laut Artikel 4, Abs. 1: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." Hier geht es ganz klar um das Denken und die dazugehörige "Meinungsfreiheit" (Art. 5, Abs. 1) des Bekenntnisses.


 

Doch jetzt hat der Bundestag aus politischen Gründen die Beschneidung von Knaben aus religiösen Motiven "nach den Regeln der Kunst" bewilligt (434 Ja- bei 100 Gegenstimmen, 46 Enthaltungen): Die Genitalverstümmelung von jüdischen und muslimischen Jungen bleibt in Deutschland erlaubt. Nach monatelangen öffentlichen Debatten beschloss der Bundestag am gestrigen Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach ein solcher medizinisch unnötiger Eingriff auch in Zukunft zulässig ist. Voraussetzung: die Beschneidung wird "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt". Das bedeutet u. a., dass der Junge im Zweifel eine Betäubung oder Narkose erhält. Solange das Kind höchstens sechs Monate alt ist, sollen zudem nicht nur Ärzte den Eingriff machen dürfen, sondern auch "ausgebildete Beschneider".


Muslimische Beschneidung

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, das Gesetz bedeute eine "Rückkehr zur Normalität". Jüdische und muslimische Verbände reagierten mit Erleichterung. Einige Abgeordnete beklagten dagegen einen Rückschlag für die Kinderrechte in Deutschland.
Auslöser der Debatte war ein Urteil des Kölner Landgerichts, das im Mai die rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft hatte. Dies führte zu einer Protestwelle von Juden und Muslimen.

Jüdische Beschneidung

Ein Bündnis von Organisationen - darunter der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Terre des Femmes und die Deutsche Kinderhilfe - sprach gestern von einem "schwarzen Tag für die Kinderrechte". Beschneidung und Genitalverstümmelung kann niemals "Normalität" sein, auch wenn sie gesetzlich erlaubt ist!

Nach dem Schächten, das klar gegen das Tierschutzgesetz verstößt, aber Juden und Muslimen und trotzdem juristisch erlaubt wurde, ist nun die Beschneidung von kleinen Jungen aus religiösen Gründen in Deutschland legitim. In meinen Augen unfassbar! Dieser körperverletztende "Eingriff" ist nicht mehr rückgängig zu machen und der Betroffene wird vorab nicht nach seinem Einverständnis gefragt. Was ist, wenn die Jungen in ein urteils- und entscheidungsfähiges Alter kommen und die Religionsgemeinschaft verlassen oder zu einer anderen konvertieren? Haben sie dann einen Schadensersatzanspruch?

Die ganze Welt wendet sich gegen die muslimische Tradition der "Beschneidung" von Mädchen und Frauen, die hauptsächlich im westlichen und nordöstlichen Afrika sowie Jemen, Irak, Indonesien und Malaysia praktiziert wird. Diese "weibliche Genitalverstümmelung", bei denen die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane (Schamlippen, Klitoris) teilweise oder ganz entfernt beziehungsweise beschädigt werden, kennt man hierzulande u. a. durch den Kinofilm "Die Wüstenblume".


Weltweiter Aufruf: Stop Female Genital Mutilation (FGM)

Die Gründe für den Protest aller großen Gesundheits- und Menschenrechtsorganisationen sind dieselben, wie sie bei der Beschneidung von Jungen ins Feld geführt werden. Doch in Deutschland ohne Erfolg. Ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat! Hier hat das Gutmenschentum ganz klar eine Grenze überschritten, anstatt im christlichen Abendland Profil zu zeigen und für unsere - im Grundgesetz verankerten - Werte und Normen einzustehen.

Dieses Gesetz wäre niemals verabschiedet worden, wenn eine andere, neuere Religionsgemeinschaft die gesetzliche Genehmigung dieser rituellen Praxis beantragt hätte. Aber die körperliche Unantastbarkeit des Menschen muss auch hinter der deutsch-jüdischen "Symbiose" vor dem Hintergrund ihrer tragischen Geschichte zurückstehen!

Wenn die deutsche Rechtsstaatlichkeit und das deutsche Grundgesetz auf Druck einzelner (Religions)Gemeinschaften immer mehr aufgeweicht werden, drängt sich die Frage auf: Was kommt nach der Erlaubnis religiös motivierter Tierquälerei und menschlicher Genitalverstümmelung als nächstes?

Es bleibt die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht mehr Urteilsvermögen beweisen und das Genitalverstümmelungs-Gesetz dereinst kippen wird...
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