Freitag, 19. Februar 2010

Klinsi ans Kreuz genagelt - geschmacklos oder gottlos?

Die deutsche Justiz frägt nicht nach Niveau, Moral oder Geschmack: Das OLG München sieht die satirische Darstellung eines ans Kreuz genagelten Fußballtrainers als von der Kunst- und Meinungsäußerungsfreiheit als gedeckt an. Gerichtsurteile müssen eben nur gesetzestreu und "vernunftverträglich", die Urteilsfindung unparteiisch sein.


Foto: taz

Gegenstand der Entscheidung vom 7. Juli 2009 war eine Abbildung des ehemaligen Bundestrainers Jürgen Klinsmann in einer überregionalen deutschen Tageszeitung in der Ausgabe am Ostersamstag 2009. Klinsmann wurde in einer satirischen Darstellung am Kreuz jesusgleich abgebildet, daneben befand sich die Schlagzeile "Always Look on the Bright Side of Life" in Anspielung auf den Monty-Python-Film "Das Leben des Brian" und mit der Unterzeile "Von Deutschlands Superstar zu Bayerns Buhmann". Mit der Darstellung sollte wohl zum Ausdruck gebracht werden, dass Klinsmann im Hinblick auf seine Erfolge als Bundestrainer in der Öffentlichkeit und den Medien zunächst besonders "hochgejubelt" und als eine Art "Heilsbringer" angesehen wurde ("Deutschlands Superstar").

Durch die Bildüberschrift "Always Look on the Bright Side of Life", bei der es sich um den Titel des Abschlusslieds in dem Satirefilm "Das Leben des Brian" handelt, wird letztlich angemerkt, dass der Antragsteller trotz des festzustellenden massiven Ansehensverlustes, seiner drohenden Entlassung bei den Bayern und des brutalen Umgangs mit seiner Person dem Leben noch positive Seiten abgewinnen könne oder solle. In dem Film der Gruppe ... wird die Hauptfigur "Brian" unfreiwillig zunächst als Messias verehrt und dann gekreuzigt.

Klinsmann hatte gegen die Darstellung geklagt, weil er sich in seinen durch das Grundgesetz geschützten Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Das bayrische Oberlandesgericht hat die Klage zurückgewiesen. Im Kern meint das Gericht, dass die beanstandete Fotomontage in ihrer Eigenschaft als Satire jedenfalls unter dem Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes steht. Die satirische Darstellung des ehemaligen Bundestrainers als ans Kreuz Genagelter sei zulässig, weil Satire typischerweise mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen arbeite. Es sei unerheblich, ob dabei die Grenzen des guten Geschmacks und des einwandfreien Sprachgebrauchs werden. Das sei sogar ausdrücklich erlaubt, weil és nicht auf das Niveau der Darstellung ankomme.

Eine Grenze der satirischen Darstellung ergebe sich erst dann, wenn das Ganze in Schmähkritik oder Beleidigung umschlage. Selbstverständlich dürfe auch nicht die Menschenwürde des Abgebildeten verletzt sein. Auch das sei nicht der Fall. Für Betrachter sei außerdem schnell und ohne weiteres deutlich erkennbar, dass das Bild des ans Kreuz Genagelten vorliegend in keinem Zusammenhang mit einer Kritik, Verhöhnung oder Spott an den Inhalten der christlichen Religion steht. Klinsmann wird durch die optischen Mittel der Satire somit nicht als Person entwertet, missachtet oder beleidigt. Er wird nicht an den Pranger gestellt. Mit der Fotomontage ist auch nicht die Erniedrigung und Entblößung des Dargestellten beabsichtigt. Die Person von Klinsmann wird auch nicht dazu benutzt, das Leiden Christi ins Lächerliche zu ziehen.


Persönliche Anmerkung: Man mag zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts stehen, wie man will. Jedenfalls in einem muss man dem Gericht Recht geben: Das Gesetz fragt nicht nach gutem oder schlechtem Geschmack, gerade deshalb aber darf bzw. muss sich über Niveaufragen auch jeder sein eigenes Urteil bilden! Eine dankende und ehrfürchtige Haltung gegenüber Gott und der Erlösung durch Jesus Christus vermisse ich leider...

"Denn Gott hat die Welt so sehr geliebt, dass er seinen einzigen Sohn hingab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht verloren geht, sondern gerettet wird" (Johannes 3,16)
"Jesus ist um unsrer Sünden willen dahingegeben und um unsrer Rechtfertigung willen auferweckt" (Römer 4,25)

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